Persönlich für Ihre Wünsche da

Notare üben bei ihrer Tätigkeit hoheitliche Befugnisse aus. Während sich die rechtsanwaltliche Tätigkeit in der Vertretung der Interessen der Mandantschaft versteht übt ein Notar seine Tätigkeit überparteilich und neutral aus. Notare beurkunden und beglaubigen. Dies schreibt das Gesetz für verschiedenen Rechtsgeschäfte vor, insbesondere für Grundstücksgeschäfte. Der Schwerpunkt unseres Notariats deckt sich dabei mit dem der Kanzlei: Immobilienrecht. Ferner hat unser Notariat auch im Erbrecht, Familien- und Gesellschaftsrecht große Erfahrung und Fachkompetenz.

Hier unserere Notare im kurzen Porträt:

Detlef Frewert

E-Mail: d.frewert@kanzlei-lauenroth.de
Telefonnummer: 0511/856217-0

Uwe Beller

E-Mail: u.beller@kanzlei-lauenroth.de
Telefonnummern: 0511/856217-0 & 0511/546899-0

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